AGB
Informationen zur Website und zur Zusammenarbeit.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für Verträge zwischen C&W Software Labs AG, Bundesplatz 4, 6300 Zug, Schweiz (Auftragnehmerin), und ihren Kundinnen und Kunden (Auftraggeber) über Software-Entwicklung, Plattform-Betrieb und technische Beratung. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Auftragnehmerin.
2. Vertragsschluss und Leistungsumfang
Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Beginn der Leistungserbringung zustande. Massgeblich ist die jeweilige Leistungsbeschreibung im Angebot, Statement of Work oder Servicevertrag. Änderungen werden in Textform als Change Request vereinbart.
3. Mitwirkung
Der Auftraggeber stellt erforderliche Informationen, Inhalte, Zugänge und Ansprechpersonen rechtzeitig und unentgeltlich bereit. Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung gehen nicht zulasten der Auftragnehmerin; vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.
4. Vergütung und Zahlung
Die Vergütung richtet sich nach der Vereinbarung: Festpreis, Aufwand oder wiederkehrende Servicepauschale. Preise verstehen sich in Schweizer Franken zuzüglich allfälliger Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Verzug gelten die gesetzlichen Folgen nach Art. 102 ff. OR.
5. Abnahme
Bei Werkleistungen prüft der Auftraggeber die Arbeitsergebnisse innert 14 Tagen nach Bereitstellung und erklärt die Abnahme oder rügt konkrete Mängel in Textform. Ohne Abnahme oder substantiierte Mängelrüge innerhalb dieser Frist gelten die Ergebnisse als abgenommen. Die produktive Nutzung steht der Abnahme gleich.
6. Nutzungsrechte
Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein nicht ausschliessliches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen für eigene Zwecke. Weitergehende Rechte bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Vorbestehende Komponenten, Werkzeuge und Bibliotheken sowie Open-Source-Bestandteile bleiben unberührt; für Open Source gelten die jeweiligen Lizenzen.
7. Gewährleistung
Die Auftragnehmerin arbeitet fachgerecht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Fachunternehmens. Bei Werkleistungen gewährleistet sie die vereinbarte Beschaffenheit; Mängel sind innert der gesetzlichen Fristen zu rügen. Nach ihrer Wahl erfolgt Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Keine Gewähr besteht für Mängel infolge von Eingriffen des Auftraggebers oder Dritter, geänderten Umgebungsbedingungen oder nicht vertragsgemässer Nutzung.
8. Haftung
Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit sowie in weiteren Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen; soweit eine Haftungsbegrenzung zulässig ist, gilt je Schadensereignis höchstens die im betroffenen Vertragsjahr vom Auftraggeber bezahlte Vergütung. Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, etwa entgangenen Gewinn oder Datenverlust, ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Regelmässige Datensicherungen ausserhalb vereinbarter Betriebsleistungen verantwortet der Auftraggeber.
9. Geheimhaltung
Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie ausschliesslich zur Vertragserfüllung. Diese Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus.
10. Datenschutz
Die Parteien beachten das anwendbare Datenschutzrecht, insbesondere das schweizerische DSG und, soweit anwendbar, die DSGVO. Bearbeitet die Auftragnehmerin Personendaten im Auftrag des Auftraggebers, schliessen die Parteien eine Vereinbarung über die Auftragsbearbeitung.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zug, Schweiz, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die übrigen Bestimmungen nicht; an deren Stelle tritt eine zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Entwurfsstand
Stand: September 2026. Bei Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Fassung ist die deutsche Fassung massgebend.