Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der C&W Software Labs AG, Bundesplatz 4, 6300 Zug, Schweiz (nachfolgend «Auftragnehmerin») und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Auftraggeber») über Leistungen der Software-Entwicklung, des Plattform-Betriebs und der technischen Beratung. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn die Auftragnehmerin ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Massgeblich für den Leistungsumfang ist die jeweilige Leistungsbeschreibung (Angebot, Statement of Work oder Servicevertrag). Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der Vereinbarung in Textform (Change Request).
Der Auftraggeber stellt der Auftragnehmerin die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge und Ansprechpersonen rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung. Verzögerungen, die auf unterbliebene oder verspätete Mitwirkung zurückzuführen sind, gehen nicht zulasten der Auftragnehmerin; vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.
Die Vergütung richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung (Festpreis, Aufwand oder wiederkehrende Servicepauschale). Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken zuzüglich einer allfälligen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen (Art. 102 ff. OR).
Soweit Werkleistungen vereinbart sind, prüft der Auftraggeber die gelieferten Arbeitsergebnisse innert 14 Tagen nach Bereitstellung und erklärt die Abnahme oder rügt konkrete Mängel in Textform. Erfolgt innert dieser Frist weder Abnahme noch substantiierte Mängelrüge, gelten die Arbeitsergebnisse als abgenommen. Die produktive Nutzung steht der Abnahme gleich.
Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber das nicht ausschliessliche, zeitlich unbeschränkte Recht, die für ihn individuell erstellten Arbeitsergebnisse für eigene Zwecke zu nutzen; eine weitergehende Rechteeinräumung bedarf gesonderter Vereinbarung. Von der Auftragnehmerin eingebrachte vorbestehende Komponenten, Werkzeuge und Bibliotheken sowie Open-Source-Bestandteile bleiben von dieser Übertragung unberührt; für Open-Source-Komponenten gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen.
Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen fachgerecht und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Fachunternehmens. Für Werkleistungen leistet sie Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit; Mängel sind innert der gesetzlichen Fristen zu rügen. Die Gewährleistung erfolgt nach Wahl der Auftragnehmerin durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Keine Gewähr besteht für Mängel, die auf Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter, geänderte Umgebungsbedingungen oder nicht vertragsgemässe Nutzung zurückzuführen sind.
Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt für Schäden aus rechtswidriger Absicht und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen; jedenfalls ist die Haftung der Auftragnehmerin pro Schadensereignis auf die Höhe der vom Auftraggeber im betroffenen Vertragsjahr bezahlten Vergütung beschränkt. Ausgeschlossen ist, soweit gesetzlich zulässig, die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden wie entgangenen Gewinn oder Datenverlust; die Verantwortung für regelmässige Datensicherung ausserhalb der vereinbarten Betriebsleistungen liegt beim Auftraggeber.
Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie ausschliesslich zur Vertragserfüllung. Diese Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort.
Die Parteien beachten die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen (revDSG, soweit anwendbar DSGVO). Soweit die Auftragnehmerin Personendaten im Auftrag des Auftraggebers bearbeitet, schliessen die Parteien eine Vereinbarung über die Auftragsbearbeitung ab.
Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zug, Schweiz. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
STAND: JULI 2026
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